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Urheber | Musikrecht | Gemeinfreie Kinderlieder als Druckversion

Gemeinfreie Kinderlieder als Liederbuch


Der
Verein Musikpiraten e.V. hat in Abstimmung mit der Verwertungsgesellschaft VG Musikedition ein Liederbuch für Kinder zusammengestellt, das sog. gemeinfreie Lieder enthält.

Gemeinfreie Werke nach dem Urheberrecht


Gemeinfrei sind nach dem Urheberrecht solche Werke, deren Schutzfrist abgelaufen ist. Solche gemeinfreien Werke darf jedermann vervielfältigen, verbreiten, öffentlich wiedergeben, bearbeiten, ändern oder auch in das Internet einstellen, wie das der erwähnte Verein getan hat.

GEMA - Gebühren für Martins- und Weihnachtslieder


Unter dem Kurzlink
http://mkzä.de/872 finden Sie das Liederbuch zum download, wenn man es selbst ausdrucken möchte. Die Idee finde ich derart gut, nachdem die GEMA im vergangenen St. Martinsjahr einige Kindergärten und Schulen zur Kasse gebeten hatte. Die GEMA als Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hatte in diesem Zusammenhang in einer bei Joora.de zitierten Presseerklärung darauf hingewiesen, dass Martins- und Weihnachtslieder bei der Aufführung, also dem Singen in einem Kindergarten oder einer Schule, durchaus unter einen Tarif fällt und damit lizenzpflichtig ist, wenn es sich um noch geschützte und damit nicht gemeinfreie Werke handelt.

Wenn Sie Fragen zum Urheberrecht haben oder zu Verwertungsgesellschaften stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf

Telefon: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 0
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