Urheberrechtsverletzung
Abmahnungen wegen Anbietens von Autogrammkarten über eBay
14/05/12 15:53
Kölner Fotograf Stephan Pick lässt Autogrammkarten privater eBay - Anbieter durch Rechtsanwalt Jan Rosenkranz aus Hamburg abmahnen
Der Fall ist eindeutig. Einem privaten Anbieter soll bei eBay verboten werden eine unterschriebene Autogrammkarte der Künstlerin Andrea Berg zu verkaufen. Vor etwa drei Jahren erhielt der Mandant die Karte mit einem Foto der Künstlerin und deren Unterschrift nach einem Konzert.
Die Abmahnung ließ nicht lange auf sich warten, nachdem die Auktion bei eBay gefunden wurde. Der angebliche Fotograf, dessen Urheberrecht oder Vollmacht erst gar nicht belegt wird, verlangt Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz wegen der Verletzung seines Urheberrechts. In der - für Fachjuristen als erkennbar unbrauchbaren Abmahnung - werden zahlreiche Tatbestände miteinander wild vermischt, eine veraltete Form der Unterlassungserklärung verlangt und zudem eine Rechnung an den Abgemahnten beigefügt, die dieser erstatten soll; natürlich zuzüglich der Umsatzsteuer.
Schon auf den ersten Blick ist Vorsicht geboten bei derartigen Schreiben, die dringend (!) zur Prüfung an einen Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Urheberrecht übergeben werden sollte!
Vorliegend besteht das als Urheberrecht bezeichnete Verwertungsrecht erkennbar nicht (mehr), denn die Erschöpfung ist eingetreten; anderes mag der gegnerische Kollege natürlich nachweisen. Auch die Vollmacht des (tatsächlich existierenden) Kölner Fotografen möchte ich sehen, der sich mit derartigen Abmahnungen kaum „Freunde“ machen wird, aber das ist wohl auch nicht das Ziel. Die mehrfache Auswertung eines Lichtbildes mit einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 200,00 € - ohne Hand und Fuß - ist vermutlich lukrativer.
Aktuell hat das OLG Braunschweig zur Nutzung unerlaubter Fotos zum Verkauf über eBay am 08.02.2012 (Az. 2 U 7/11) geurteilt, dass in diesen Fällen die Deckelung der Abmahngebühren aus § 97a UrhG anzuwenden ist und weder Rechtsanwalt noch Verletzerzuschlag absetzbar sind. Weitere Urteile zum Urheberrecht finden Sie auch in der Urteilsdatenbank.
Wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne unter der kostenlosen Hotline 0800 - 727 826 335 zur Verfügung.
Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
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Mehr zum Thema Fotorecht und Urheberrecht.
Urheber | Filesharing | Klage wegen Urheberrechtsverletzung mittels Tauschbörse für Erotikfilm
03/02/12 15:42
Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel klagt vor dem Landgericht München I für Gallery Raymond
Es hatte alles so normal angefangen, nämlich mit einer Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch die Benutzung einer Tauschbörse. Betroffen war ein Film aus dem Erotikbereich, was an sich auch nichts Besonderes ist.
Nachdem ich mich für den über 80-jährigen Mandanten eingesetzt hatte, verstummte die Gegenseite über Monate, was auch üblich ist. Fakt war und ist, dass mein Mandant eine kleine Kunstgalerie betreibt und einen uralten PC im Hinterzimmer stehen hat, der vor allem als Schreibmaschine fungiert. Dank engagiertem Einsatz eines bekannten Telekommunikationsunternehmens besitzt der Anschluss auch einen DSL-Zugang, der tatsächlich angeschlossen war, aber bei dem uralten Rechner eher merkwürdig wirkte.
Unnötig zu erwähnen, dass mein Mandant und auch seine Frau glaubhaft versichern konnten, dass sie beide nicht wussten, dass so ein PC Filme austauschen kann und auch keine entsprechende Software vorhielten, wie seitens der Abmahnet vorgeworfen. Da auch keine „jungen Nutzer“ zu dem Anschluss (ohne WLAN) Zugang haben, scheidet auch eine Störerhaftung aus.
Trotz allem hat der Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel es offenbar für erfolgsversprechend gehalten eine Klage auf Schadensersatz wegen der vorerwähnten Urheberrechtsverletzung beim Landgericht München I zu erheben. Dabei sitzt der angebliche Rechteinhaber in London, sein angeblicher Vertreter in Berlin, der klagende Rechtsanwalt in Kiel und mein Mandant und meine Kanzlei in Düsseldorf. Das ganze nennt sich „fliegender Gerichtsstand“, weil das die sinnvollste Fortbewegungsmöglichkeit aller (!) Beteiligten nach München wäre. Achtung: wäre und nicht wird!
Traurig an der Sache ist, dass ich gestern erfahren habe, dass mein Mandant inzwischen verstorben ist. Ich bin gespannt auf das weitere Verfahren, sobald dem Gericht dies bekannt wird.
Wenn Sie Fragen zum Urheberrecht haben oder konkret von einer Abmahnung oder Klage im Filesharing betroffen sind, stehe ich Ihnen gerne qualifiziert zur Verfügung.
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Urheber | Abmahnungen von Tupperware wegen eBay - Fotos
21/12/11 08:46
Die Tupperware Deutschland GmbH lässt Produktbilder in eBay abmahnen
Der Kollege aus Hannover, Rechtsanwalt Möbius, weist in seinem aktuellen Blog auf Abmahnungen der Tupperware Deutschland GmbH hin wegen der unerlaubten Nutzung von Produktfotos des Herstellers Tupperware im Rahmen von eBay - Auktionen. Offenbar sieht das Unternehmen, das weltbekannt für seine Plastikbehälter wurde, seine Urheberrechte an Produktabbildungen verletzt, was dem Grundsatz nach durchaus denkbar sein kann.
Vollkommen zu Recht weist der Kollege Möbius auf den § 97a UrhG hin, der zumindest bei privaten eBay-Auktionen anzuwenden ist. Die angesetzte Kostenforderung der abmahnenden Rechtsanwältin Hoffmann dürfte demnach in den erwähnten Privatfällen nicht berechtigt sein und sollte nach anwaltlicher Prüfung zurückgewiesen werden.
Dennoch sei erwähnt, dass nach dem deutschen Urheberrecht JEDES fremde Foto, auch schlechte und verwackelte Bilder etc., dem Schutz als Lichtbild zugänglich sind und daher NICHT unerlaubt benutzt werden dürfen. Mehr dazu und weitere Antworten finden Sie im FAQ zum Urheberrecht und FAQ zum Fotorecht.
Wenn Sie weitere Fragen zum Urheber- und Fotorecht oder eine Abmahnung erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
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Urheber | Filesharing | Abmahnungen wegen unerlaubter Tauschbörsen häufen sich
13/12/11 12:44
Abmahnungen wegen Filesharing durch Dr. Kornmeier & Partner, FAREDS und Waldorf Frommer & Co.
In den letzten Wochen häufen sich wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von sog. Tauschbörsen / Filesharing.

Weiterhin lässt das Künstlerduo Michael Mind Project (Frank Bühles und Jens Kindervater) durch die Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg die Urheberrechtsverletzungen an diversen Musiktiteln abmahnen, speziell liegen aus dem Musikwerk „Ready or not“ unter dem Dateinamen „V.A. - Ministry of sound the annual Summer 2011“.
Außerdem mahnt die langjährig, einschlägig bekannte Kanzlei Dr. Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG unerlaubte Tauschbörsennutzungen ab. Betroffen sind dabei u.a. verschiedene Titel aus dem Container „German Top 100 Single Charts“ in verschiedenen Ausgabetagen, wie z.B. „David Guetta - Titanium (fest. Sia)“.
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Urheber | Filesharing | Bundesverfassungsgericht lehnt mehrfache Beratungshilfe in Filesharing - Fällen ab
02/11/11 10:11
Keine mehrfache Beratungshilfe bei Filesharing laut BVerfG

Nach meinen Erfahrung aus nunmehr einer deutlich dreistelligen Fallanzahl ist es nicht selten, wenn mehrfache Abmahnungen wegen der (angeblichen) unerlaubten Nutzung von Tauschbörsen (sog. Filesharing) gegen eine Person bzw. einen Anschlussinhaber ausgesprochen werden. Diese Abmahnschreiben, die von verschiedenen, einschlägig bekannten Kanzleien ausgesprochen werden, sind inhaltlich derart austauschbar, dass die Argumentation des BVerfG absolut nachvollziehbar und korrekt ist. Die mehrfache „Nutzung“ der Beratungshilfe für nahezu identische Fälle ist auch tatsächlich unnötig, denn in keinem der von mir in den letzten Jahren bearbeiteten Filesharing - Fällen waren aktuelle und rechtlich sinnvolle Argumente in den vollständig formalisierten Abmahnungen zu finden.
Falls es immer noch nicht überall angekommen ist, nochmals zur Wiederholung: Es ist NICHT erlaubt irgendwelche Musiktitel, Hörbücher, eBooks, Filme etc. von dubiosen Plattformen kostenlos herunter zu laden!
Diese Massenabmahnungen wegen Filesharing waren schon derart häufig in den Medien, dass sich das irgendwann herumgesprochen haben sollte. Sicherlich ist die Art und Weise, wie die Abmahnungen erfasst und ausgesprochen werden, rechtlich nicht tragbar, aber der grundsätzliche Vorwurf hinter diesen Angelegenheiten ist urheberrechtlich nachvollziehbar und richtig. Solange es Menschen / Urheber gibt, die Geld mit Ihren Ideen und Werken verdienen wollen, kann eine kostenlose Nutzung nicht erlaubt sein. Die Gleichgültigkeit mit der diese Werke getauscht und herunter geladen werden ist oft erschreckend.
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Weitere Beiträge zum Urheberrecht finden Sie hier:
Urheber | Filesharing | Aufsatz zu Filesharing - Abmahnungen gegenüber Privatpersonen
Urheber| Piratenpartei im FOCUS zum Urheberrecht
Blogbeiträge zum Urheberrecht
Urheber | Filesharing | Abmahnungen häufen sich und Betroffene zahlen zu viel
03/05/11 09:17
Urheber|Filesharing| Abmahnungen häufen sich und Betroffene zahlen zu viel
Die Onlineausgabe der Tageszeitung „Der Westen“ beschreibt in seiner Ausgabe vom 30.04.2011 das Thema illegale Downloads unter dem Titel „User müssen für illegale Downloads zu viel zahlen“.
Wie auch die Verbraucherschützer in dem erwähnten Artikel feststellen, häufen sich die Abmahnungen wegen illegaler Downloads immer mehr, dem sog. Filesharing. Wichtig und richtig ist dabei der Hinweis, dass längst nicht jede Abmahnung und jeder so geltend gemachte Anspruch wirklich berechtigt ist.
Nicht nur im Bereich der Tauschbörsen, in denen sich illegale Downloads sozusagen abspielen, sind Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung in der anwaltlichen Praxis. Auch private Nutzer bei eBay sind immer noch und immer wieder von Abmahnungen wegen angeblichen Bilderklau von kostenträchtigen Abmahnungen betroffen.
Besonders wichtig ist der zusätzliche Hinweis zu dem Zeitungsartikel, dass Betroffene einer Abmahnung niemals den Kopf in den Sand stecken sollten, sondern sich von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, um weiteren und höheren Schaden zu vermeiden. Nicht selten erfahre ich von Mandanten, dass man sich an fachlich weniger geeignete Rechtsanwälte gewandt hatte und diese dann schlicht falsch beraten und gehandelt haben, was zu weiteren, unnötigen Kosten führen kann.
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Weitere Beiträge zum Urheberrecht finden Sie hier:
Urheber| Piratenpartei im FOCUS zum Urheberrecht
Blogbeiträge zum Urheberrecht
Urheber | Wie lange besteht ein (internationales) Urheberrecht eigentlich?
12/04/11 16:12
Wie lange bleibt ein geschütztes Urheberrecht im internationalen Vergleich eigentlich bestehen?
Gerade in den Zeiten von Web 2.0, digitaler Medien und dem Internationalen Netzwerk, dass sich kurz Internet nennt, ist die Frage des Urheberrechts längst nicht mehr nur national, also etwa für Deutschland oder Europa, zu beantworten. Durch den

Hierzu hat die englischsprachige Plattform www.publicdomainday.org eine Übersichtskarte erstellt, die mittels verschiedener Farben die Dauer eines Urheberrechts anzeigt.
Als Einstieg in eine Recherche zum Urheberrecht ist das sicherlich ein guter Einstieg, wenngleich der Betreiber keine Garantie übernehmen möchte für die Richtigkeit der Angaben. Angesichts der zahlreichen Regelungen und Ausnahmen im internationalen Urheberrecht ist das durchaus nachvollziehbar.
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Weitere Beiträge zum Urheberrecht finden Sie hier:
Urheber| Piratenpartei im FOCUS zum Urheberrecht
Blogbeiträge zum Urheberrecht
Urheber| Piratenpartei im FOCUS zum Urheberrecht
08/04/11 09:31
FOCUS-Online Artikel vom Chef der Piratenpartei zum Urheberrecht
In der Onlineausgabe des Magazin FOCUS hat der Vorsitzende der Piratenpartei Jens Seipenbusch einen Artikel zum Urheberrecht und die politische Ausrichtung „seiner“ Partei geschrieben.
Neben den parteipolitschen Verbrämungen bezeichnet der Vorsitzende das Urheberrecht als „pervertiertes Relikt“ und bezieht sich dabei auf die Reformvorschläge des bekannten Rechtsprofessors Lawrence Lessig, der die Idee der creative commons, kurz CC-Lizenzen, entwickelt hat.
Wer sich ernsthaft mit dem Modell CC und den Ideen des erwähnten Harvard-Professors auseinander gesetzt hat, dürfte derartige Schlussfolgerungen nicht ziehen können. Das plumpe Argument zum Urheberrecht an bekannte und gute Ideen aus anderen Bereichen anzuknüpfen, ist in der Politik opportun und vor allem beinahe alltäglich geworden, aber hier schlicht neben der Sache. Wer als Partei ernsthaft das bestehende Urheberrecht verändern will, sollte konstruktive Vorschläge machen und nicht platte Thesen verbreiten.
Das Urheberrecht sichert auch nicht die Kontrolle über die Verbreitung und Produktion von Büchern für die Machthabenden (wen immer Herr Seipenbusch damit meint), es dient der Urhebern als kreative Schöpfer von Werken dazu, mit Ihrer Kreativität und Schöpfungskraft auch Geld zu verdienen. Ob man beim Gros der Urheberschaft von Machthabern sprechen kann, wage ich zu bezweifeln.
Wer als Musiker, Schauspieler, Filmproduzent oder auch als Plattenlabel mit Medien, die sich heutzutage oft schnell und einfach digitalisieren lassen, Geld verdienen will oder muss, der muss auch das Recht haben diese Geldquelle zu schützen. Sicherlich ist es fraglich, ob die massenhaften Verfahren im Filesharing der richtige Weg sind, aber auch hier fehlt es dem Autor offenbar an Ideen und am Verständnis.
In dem Zusammenhang finde ich es unterhaltsam, dass gerade ein Printmagazin wie FOCUS im Onlinebereich derartigen Unsinn abdruckt, aber auch solche Inhalte (modern: content) sichern die Verbreitung von gedruckten Ausgaben der sog. Machthaber. Die Printausgabe, die auch dem Urheberrecht unterliegt und das Einkommen des Verlags sichert, verkauft sich dann vermutlich besser, wenn nur online „gepoltert“ wird.
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Urheber | Fotorecht | AG Ingolstadt zur Veröffentlichung von Partyfotos im Internet
06/04/11 11:36
Die Veröffentlichung von Partyfotos im Internetauftritt einer Diskothek
Das Amtsgericht Ingolstadt hatte in seinem Urteil vom 03.02.2009 über eine Einstweilige Verfügung zu entscheiden, die aufgrund einer Veröffentlichung von Partyfotos auf der Internetseite einer Diskothek von einem fotografierten Betroffenen beantragt wurde, zu entscheiden.
Was war geschehen?
Auf einer Party in der beklagten Diskothek wurden mehrere Fotografien angefertigt, die den Kläger in einer Gruppe mit einigen Bekannten zeigte. Dabei wurde der Kläger anlässlich des Besuchs auf der Veranstaltung nicht befragt, ob er mit der Anfertigung und der Veröffentlichung der Fotos einverstanden sei. Auf den Fotos ist der Kläger nicht allein, aber derart im Fokus, dass er erkannt wird und als zentrale Figur des Bildes nicht innerhalb der Gruppe seiner Bekannten „untergeht“. Der Kläger behauptet, er habe nicht bemerkt, dass Fotografien gemacht wurden, die laut Urteil nicht vom Hausrecht der Diskothek umfasst sind.
Hiergegen wandte sich der Kläger mit einer anwaltlichen Abmahnung gegenüber der Diskothek, die sämtliche Bilder im Internet veröffentlicht hatte.
Urteilsgründe des Amtsgericht Ingolstadt
Indem die Diskothek die Foto angefertigt und veröffentlicht hat, wurde gegen das Recht am Bild des Klägers aus § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) verstoßen. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse des Betroffenen nur mit dessen Einwilligung verbreitet und veröffentlicht werden, wobei eine Einwilligung im Zweifel als erteilt gilt, wenn der Abgebildete sich für die Abbildung entlohnen lässt.
Im konkreten Fall handelt es sich um ein Foto in die Masse der Besucher, aber der Kläger ist im Vordergrund hervorgehoben, eindeutig erkennbar und identifizierbar. Der Besuch einer öffentlichen Veranstaltung begründet nicht per se ein Einverständnis in die Anfertigung und Verbreitung von Fotografien durch den Veranstalter, wobei die Veranstaltung im entschiedenen Fall weder der Zeitgeschichte zuzuordnen war, noch den Kläger lediglich als Beiwerk oder Teilnehmer einer Veranstaltung zeigte (§ 23 KUG).
Bewertung und Lösung
Dieser Fall zeigt deutlich, dass es im Fotorecht oftmals auf die individuelle Abbildung ankommt und pauschale regeln nur schwer zu formulieren sind. Der Grundsatz etwa, dass eine Person als Teil einer Masse untergeht, trifft nicht immer so pauschal zu, wie das Urteil plastisch aufzeigt.
Im konkreten Fall hätte der beklagte Veranstalter durchaus eine Einwilligung seiner Besucher erreichen können, indem er beispielsweise deutliche Hinweise am Eingang angebracht hätte, dass eine bestimmte Party fotografiert werde und wozu diese Bilder benutzt werden sollen. So hätte sich der jeweilige Besucher vorab entscheiden könne, ob er die Party besuchen möchte. Zusätzliche Hinweise durch Personal am Eingang und möglicherweise schriftliche Einwilligungen von besonders auffälligen Personen hätten diesen Fall höchstwahrscheinlich in ein anderes Licht gerückt.
Wenn Sie Fragen zum Urheberrecht oder Fotorecht haben, freue ich mich auf Ihren Anruf oder Kontaktaufnahme.
Rechtsanwalt
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Urheber | Filesharing | Übersicht zu Abmahnkanzleien wegen Filesharing und Tipps
05/04/11 11:57
Übersicht zu Abmahnkanzleien, die wegen Filesharing abmahnen
Bei der Neugestaltung meiner Internetseite habe ich mir unter anderem die Mühe gemacht meine Akten zum Filesharing nach den gegnerischen Kanzleien zu durchsuchen, die wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing bzw. die Nutzung von Tauschbörsen massenhaft abmahnen.
Außerdem habe ich Ihnen einige hilfreiche Tipps zum Thema zusammengestellt, das Sie im Bereich Urheberrecht | Filesharing finden können. Nach meinen Erfahrungen werden dort die wesentlichen Fragen zu derartigen Abmahnungen beantwortet.
Kanzlei Waldorf, Frommer (früher nur Waldorf)
Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter
Kanzlei Urmann + Collegen (U+C)
Kanzlei Nümann und Lang
Kanzlei Rasch
Kanzlei Dr. Kornmeier & Partner
Kanzlei Baumgarten, Brandt
Kanzlei FAREDS
Kanzlei CSR
Kanzlei Schutt Waetke
Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann
Kanzlei Baek Law
Kanzlei Sasse & Partner
Kanzlei Schalast & Partner
Kanzlei von Westphalen
Kanzlei Schulenberg & Schenk
Kanzlei Jutax
Kanzlei Schroeder
Rechtsanwalt Stefan Auffenberg
Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner
Kanzlei Zimmermann und Decker
Rechtsanwalt Markus Meier
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir das Abmahnschreiben schnell und unverbindlich über das Kontaktformular zusenden und einen Rückruf erhalten. Selbstverständlich können Sie mich auch per Telefon oder normaler E-Mail erreichen, denn die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes rechnet sich in diesen Fällen (fast) immer.
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