Medienrecht | Beleidigungen bei Facebook & Co.
12/01/12 15:22
Amtsgericht Bergisch Gladbach zu Äußerungen im Chat bei Facebook
In einem Urteil vom 16.06.2011 hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten entschieden, die sich mit herabwürdigenden Äußerungen innerhalb des Chats bei Facebook ereignet hatten. Besonders spannend ist an dem Fall, dass die eingeklagten Rechtsanwaltsgebühren für die erfolgte Abmahnung auf Äußerungen in einem nicht-öffentlichen Bereich der social media Plattform getätigt wurden.
Speziell die nachfolgenden Äußerungen hat das Gericht als Grundlage der Entscheidung, wie folgt herangezogen:
„„3.500,00 € für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre..." und »eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein" das Schutzgesetz
des § 185 StGB verletzt. Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung. Ehre ist der aus einem sozialen
Anerkennungsverhältnis entspringende Anspruch auf Achtung des Wertes der Person (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 52. Auflage, § 185 Rn. 2, Vor § 185 Rn. 4). Die vorgenannten Äußerungen sind geeignet den Geltungswert des Klägers herabzuwürdigen.“
Zu Recht führt das Amtsgericht aus, dass es für die Schutznorm aus dem Strafrecht unerheblich ist, ob es sich um eine Äußerung in einem öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum bei Facebook handelt, schließt das StGB doch nur die Äußerungen innerhalb der Familie ausdrücklich aus.
Bei der Berechnung der seitens der unterliegenden Beklagten zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren hält das Gericht einen Gegenstandswert in Höhe von 4.000,00 € als Grundlage der verlangten Rechtsanwaltskosten für angemessen.
Im Ergebnis ist das Urteil zu begrüßen und verdeutlicht, dass Äußerungen in sozialen Netzwerken, wie z.B. hier Facebook, über andere durchaus justiziabel sind und mit Abmahnungen verfolgt werden können.
Wenn Sie Fragen zum Medien- und Presserecht haben, stehe ich Ihnen gerne qualifiziert zur Verfügung.
Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf
FreeCall: 0800 - 727 826 335 (= 0800 - RA QUANDEL)
Telefon: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 0
Fax: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 9
E-Mail: Kontakt@RA-Quandel.de
Fortbildung für Fachanwälte im Urheber- und Medienrecht am 29./30.04.2011 in Hamburg
02/05/11 10:37
Fortbildung für Fachanwälte im Urheber- und Medienrecht am 29./30.04.2011 in Hamburg
Nachdem ich im vergangenen Jahr meine Ausbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
erfolgreich beendet habe, ist es wichtig und auch sehr sinnvoll sich weiter- bzw. fortzubilden. Demzufolge war ich am vergangenen Wochenende in Hamburg bei der Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen aus dem Xing-Forum, denen ich hiermit meinen herzlichen Dank für die tolle Veranstaltung aussprechen möchte - besser geht es nicht!
Das Programm und die Vorträge waren sehr gut vorbereitet und führten zu angeregten Diskussionen auf hohem Niveau!
ProgrammFreitag, 29.04.2011, 14:00-19:00
Jens O. Brelle: Historische Entwicklung des Urheberrechts und die Frage nach der Zukunftstauglichkeit
Dr. Daniel Kötz: Kunstrecht – entartete Kunst
Dr. Christian Rauda: Aktuelle Entwicklungen des Domainrechts
Dr. Oliver Graef: Aktuelle Entwicklungen im Filmrecht
Samstag, 30.04.2011, 10:00-16:30
Dr. Daniel Brückl: Rundfunkwerberecht
Dr. Alexander Mahlke: Rufausnutzung als Grenze der Meinungsfreiheit – „Klimaschützer unter sich“
Bettina Strehl: Gesellschaftsrechtliche Aspekte bei der Auflösung von Künstlergruppen
Tobias Hermann: Unerlaubte Werbung von Wirtschafts- und Medienunternehmen mit Prominenten
Maike Bartlmae: Die BGH Entscheidung zum Fotoverbot durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz / Knipsgebühr
Christian Schmidt: Das Urteil OLG Stuttgart v. 19.03.2009 - Streit Hartplatzhelden gegen BaWü-Fußballverband
Jens Klaus Fusbahn: Die Zulässigkeit der Nutzung von Steaming-Portalen
Besonders die aktuellen Entwicklungen im Bereich Streaming-Portale, Jugendschutz (entartete Kunst) und Domain- und Filmrecht waren für meine Arbeit wirklich gewinnbringend, was natürlich eine rein persönliche Wertung darstellt, denn alle Vorträge waren top-aktuell und praxisnah.
Ich freue mich schon auf die Veranstaltung im kommenden Jahr, die hoffentlich wieder in diesem Rahmen stattfinden wird!
P.S. Vielen Dank an Jens für die kurze Speicherstadt- und Kanzleiführung und den Kaffee! Die Rösterei in der Speicherstadt schließt übrigens schon um 19 Uhr ;-)
Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf
Telefon: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 0
Fax: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 9
E-Mail: Kontakt@RA-Quandel.de
Medien | Presserecht | Ratgeber zu Pressefotos
26/04/11 10:10
Ratgeber zu Pressefotos
Im Bereich der Presseberichterstattung mittels Fotos gibt ein ein paar Besonderheiten gegenüber dem sonstigen Fotografieren von Personen.
Wenn Sie Fragen zum Medien- und Presserecht haben, stehe ich Ihnen gerne qualifiziert zur Verfügung.
Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf
Telefon: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 0
Fax: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 9
E-Mail: Kontakt@RA-Quandel.de
Medien | Jugenschutz | KJM rügt Verstöße im TV und Internet
15/04/11 11:38
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) rügt aktuelle Verstöße bei Super Nanny und im www
Laut der Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) 07/2011 vom 14.04.2011 liegen insgesamt 32 Prüffälle aus dem Rundfunk- und Telemedienbereich im 1. Quartal 2011 vor.
Aus dem Bereich Rundfunk sind insbesondere die Sendung „Die Super Nanny“ vom Sender RTL betroffen, weil in einer Episode mehrfach gezeigt wird, dass eine Mutter ihre fünfjährige Tochter anschreit und ihr mit Schlägen droht, was aus Sicht der Aufsichtsbehörde KJM nicht mit dem sozialen Achtungsanspruch des Kindes zu vereinbaren ist.
Weiter werden sog. entwicklungsbeeinträchtigende Fälle für unter 18-jährige im Fernsehen festgestellt, weil angebliche „Reportagen“ über die Tätigkeiten einer Domina zu früh ausgestrahlt wurden und sonstige Inhalte erotischer Dienstleister zwischen 6:10 Uhr und 7:30 Uhr morgens gezeigt wurden.
Außerdem sind Filme betroffen, wie „Alarmstufe: Rot“ bei Kabel Eins und zwei Episoden der Sendung „Wildboyz“ von MTV.
Für den Bereich der Telemedien oder vereinfacht Internetinhalten äußert sich die Behörde wie folgt:
„Die Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten ist in der Regel ungleich höher als die von Fernseh-Sendungen. Weil Angebote im Netz außerdem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die Verstöße in Telemedien anonymisiert.“
Insbesondere erotische oder pornographische Inhalte, aber auch Extremismus sind typischerweise Verstöße gegen den Jugendmedienschutz, die teils behördlich und teils durch die Staatsanwaltschaften verfolgt werden.
Wenn Sie Fragen zu Medien oder zum Medienrecht oder Jugendschutz haben, stehe ich Ihnen gerne qualifiziert zur Verfügung.
Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf
Telefon: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 0
Fax: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 9
E-Mail: Kontakt@RA-Quandel.de