Markenrechtsverletzung
Markenrecht | trademark law | Verwechslungsgefahr bei Unternehmenskennzeichen / Firmennamen
13/03/12 13:36
Ab wann besteht Verwechslungsgefahr bei Unternehmenskennzeichen nach dem Markenrecht? Der Zeitpunkt der Kollision der Rechte am Firmennamen beginnt laut OLG Köln mit der Benutzung der Bezeichnung des zeitlich jüngeren Unternehmens. Was das im konkreten Fall beutetet, wenn die Begriffe eurodata vs. europdata zu beurteilen sind, können Sie im Beitrag lesen.
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Marken | Plagiate und Grenzbeschlagnahme wegen Markenveletzung Louis Vuitton
09/11/11 21:08
Abmahnung und Zollbeschlagnahme wegen Markenverletzungen an dem Zeichen „LOUIS VUITTON“
Die Firma Louis Vuitton Malletier (LVM), Paris, macht über die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner die Markenrechtsverletzung an dem Kennzeichen „LOUIS VUITTON“ mit markenrechtlichen Abmahnungen geltend. Die Firma Louis Vuitton, die ihr Markenrecht durch die Einfuhr einer Tasche nach Deutschland verletzt sieht und neben der erwähnten Abmahnung zusätzlich Grenzbeschlagnahmen durchführt.

Problematisch für den Abgemahnten ist, dass er wegen der Beschlagnahme der eigenen Einfuhrwaren nicht nachprüfen kann, ob es sich tatsächlich um eine Markenfälschung handelt. So kommt es in der Praxis häufig vor, dass sich auf weiteres Nachfragen herausstellt, dass es sich trotz anderer Behauptungen der Abmahner um ein Original oder um ein vom Markeninhaber lizensiertes Produkt handelt, welches „lediglich“ nicht für den deutschen Markt bestimmt und damit ein Grauimport oder Parallelimport ist.
Die Firma aus Paris hat die EU-Marke 15610 „Louis Vuitton“ eintragen lassen, worauf die konkrete Abmahnung gestützt wird. Das betreffende Zollamt hatte bei der Überprüfung des eingeführten Produkts Zweifel an der Echtheit der Tasche und informierte ordnungsgemäß die rechtliche Vertretung des Markeninhabers.
Markenrechtsstreitigkeiten sind meist mit hohen Streitwerten und demzufolge hohen Kosten verbunden. Weiterhin ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Rechteinhaber zügig die weiteren gerichtlichen Schritte (einstweilige Verfügung gegen den Verletzer oder Klage) einleiten, sofern auf eine Abmahnung nicht entsprechend oder nicht fristgerecht reagiert wird.
Selbstverständlich sind Markeninhaber stets berechtigt, die bestehenden Markenrechte - notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe - durchzusetzen und Produktfälschungen zu verhindern.
Dennoch ist entscheidend, dass das Markenrecht grundsätzlich nur für Handlungen im geschäftlichen Verkehr Anwendung findet. Die Gerichte stellen üblicherweise für das Vorliegen eines „Handelns im geschäftlichen Verkehr“ nur geringere Anforderungen und die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Handeln insbesondere auf eBay sind fließend, aber der einmalige Kauf einer einzelnen Markentasche dürfte aber wohl noch kein geschäftliches Handeln darstellen.
Wenn kein Handel im geschäftlichen Verkehr vorliegt und das Markenrecht nicht anwendbar ist, besteht auch keine Pflicht zur Zahlung der geltend gemachten Kosten und Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Sie als Schuldanerkenntnis bindet. Vermeiden Sie unberechtigte und überhöhte Zahlungen und unterschreiben Sie nicht die vorformulierten Unterlassungserklärungen, sondern lassen Sie sich schnellstmöglich von einem spezialisierten Anwalt beraten.
Wenn Sie weitere Fragen zu Marken und Markenrecht haben oder von einer Abmahnung betroffen sind, freue ich mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
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