Medien | Jugenschutz | KJM rügt Verstöße im TV und Internet
15/04/11 11:38
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) rügt aktuelle Verstöße bei Super Nanny und im www
Laut der Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) 07/2011 vom 14.04.2011 liegen insgesamt 32 Prüffälle aus dem Rundfunk- und Telemedienbereich im 1. Quartal 2011 vor.
Aus dem Bereich Rundfunk sind insbesondere die Sendung „Die Super Nanny“ vom Sender RTL betroffen, weil in einer Episode mehrfach gezeigt wird, dass eine Mutter ihre fünfjährige Tochter anschreit und ihr mit Schlägen droht, was aus Sicht der Aufsichtsbehörde KJM nicht mit dem sozialen Achtungsanspruch des Kindes zu vereinbaren ist.
Weiter werden sog. entwicklungsbeeinträchtigende Fälle für unter 18-jährige im Fernsehen festgestellt, weil angebliche „Reportagen“ über die Tätigkeiten einer Domina zu früh ausgestrahlt wurden und sonstige Inhalte erotischer Dienstleister zwischen 6:10 Uhr und 7:30 Uhr morgens gezeigt wurden.
Außerdem sind Filme betroffen, wie „Alarmstufe: Rot“ bei Kabel Eins und zwei Episoden der Sendung „Wildboyz“ von MTV.
Für den Bereich der Telemedien oder vereinfacht Internetinhalten äußert sich die Behörde wie folgt:
„Die Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten ist in der Regel ungleich höher als die von Fernseh-Sendungen. Weil Angebote im Netz außerdem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die Verstöße in Telemedien anonymisiert.“
Insbesondere erotische oder pornographische Inhalte, aber auch Extremismus sind typischerweise Verstöße gegen den Jugendmedienschutz, die teils behördlich und teils durch die Staatsanwaltschaften verfolgt werden.
Wenn Sie Fragen zu Medien oder zum Medienrecht oder Jugendschutz haben, stehe ich Ihnen gerne qualifiziert zur Verfügung.
Rechtsanwalt
Marc Quandel
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