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IT-Recht | IT LawCamp 2012 am 17.03.2012

Rückblick auf das 3. IT LawCamp 2012 bei Bird&Bird in Frankfurt am Main
Am vergangenen Samstag, den 17. März 2012, war zum dritten mal das IT LawCamp in Frankfurt am Main. Die Kanzlei Bird&Bird hat sich - wie in den Vorjahren - viel Arbeit gemacht und Dank zahlreicher Sponsoren ein spannendes Barcamp für die IT-Rechtler veranstaltet.

Das Prinzip des Barcamp für IT-Juristen ist immer wieder spannend und führt dazu, dass die allgemein interessantesten Vortragsvorschläge angeboten werden. Außerdem ist das „Klassentreffen“ der IT-Juristen einer der alljährlichen Highlights, um Kolleginnen und Kollegen zu treffen und sich fachlich top-aktuell auszutauschen.

Als Themenbereiche / Tracks wurden angeboten:
1. Cloud Computing & Outsourcing (Moderation: Prof. Dr. Marc Strittmatter)
- Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung: Verwaltungscloud zur Harmonisierung der IT-Landschaft
- „Personell Sourcing“ - Beschaffung von IT-Mitarbeitern (Leiharbeit, (Schein-)Selbständigkeit etc.)
- Cloud Computing und IT-Sicherheit
- § 203 StGB - Eine Herausforderung für IT-Leistungen im Versciherungssektor in Deutschland?
- Cloud Computing: Services, Business und rechtliche Herausforderungen

2. Datenschutz (Moderation: Bettina Robrecht)
- Die EU-Datenschutz-Grundverordnung
- The new world of EU data protection regulation
- IT-Outsourcing aus der Perspektive einer betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Datenschutz und Wettbewerb- Berufung und Abberufung betrieblicher Datenschutzbeauftragter

3. Online (Moderation: Lennart Schüßler)
- Aufbau einer Online-Vetriebsstruktur-die GVO in der Praxis
- Deutsche Button-Lösung und Überblick über Verbraucher-Richtlinie 2011/83/EU
- Datensammler im Web - Was bedeutet „Do not track“ für Werbung und Widgets?
- Markenschutz im Zusammenhang mit neuen Domainendungen

4. Medien {Moderation: Dr. Mario Rehse / Lea Noemi Mackert)
- Energiewende: Wie die RWE Deutschland AG kommuniziert
- Lizenzierung von Online-Musik: Recht und Praxis
- Social Media & Arbeitsrecht

5. Neue Entwicklungen (Moderation: Christof Höfner / Thomas Söbbing / Henriette Picot)
- Bring your own device
- Smart Devices - Vorteile und Risiken
- Freie Juristische Internetprojekte
- Haftung für Informationen
- SCHUFA - Ratingagentur des kleinen Mannes

6. Software
- Vermessen, vermessen? / Audit-Klauseln in Softwareüberlassungsverträgen
- Gehirn & Computer: Schnittstelle Recht
- Contracting for Agile
- Überraschungen bei Zuschlagsformeln mit Gewichtung

Alle Themen waren hochkarätig besetzt und wurden aus der Praxis und für die Praxis vorgetragen. Besonders positiv waren die Diskussionen mit dem Publikum, das aus dem eigenen Unternehmen oder auch der wissenschaftlichen Praxis berichtete.

Wieder einmal eine interessante Veranstaltung, wofür der Frankfurter Kanzlei von Bird&Bird großer Dank zusteht! Ich freue mich schon auf das nächste LawCamp in Frankfurt!

Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf

FreeCall: 0800 - 727 826 335 (= 0800 - RA QUANDEL)

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IT-Recht | eCommerce | Produktsicherheitsgesetz seit 1. Dezember 2011

Produktsicherheitsgesetz (ProdSiG) seit Dezember 2012 und dessen Auswirkungen.

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IT-Recht | eCommerce | Euroweb Internet GmbH klagt gekündigte Verträge ein

Euroweb Internet GmbH und „Tochter“ Maxclip GmbH aus Düsseldorf klagen gekündigte Verträge ein


Gerade flatterte eine Klage zum Landgericht Düsseldorf der Euroweb Internet GmbH aus Düsseldorf, vertreten durch die Rechtsanwälte Berger LLP, auf meinen Tisch. Damit liegt mir die erste Klageschrift in einer der zahlreichen Euroweb - Akten vor.

Wer das Düsseldorfer Unternehmen Euroweb nicht kennt, sollte sich die Mühe machen und diesen Firmennamen als Suchwort in eine Suchmaschine eingeben. Es lohnt sich und viele Meinungen zu dem Unternehmen entsprechen meinen anwaltlichen Erfahrungen aus den zahlreichen Akten der vergangenen Jahren. Dort wird auf Kündigungen oder Widerrufe nicht reagiert, sondern anwaltlich gefordert und gemahnt, wenngleich bisher ohne zu klagen.

Die Klagebegründung beginnt mit fast 2 Seiten Werbung und Unternehmensgeschichte, wobei freilich nur die Erfolge erwähnt werden und nicht die Entscheidungen, die bereits gegen das Unternehmen und seine Praktiken ergangen sind. Die inzwischen als sog. „Referenzkundenmasche“ war bereits mehrfach der Zankapfel und wurde sogar bis zum Bundesgerichtshof getrieben. Leider hat der BGH in seiner letzten Entscheidung vom 27.01.2011 nicht zu der Frage entschieden, ob es sich dabei um einer arglistige Täuschung handelt und in der Entscheidung durchaus nicht derart eindeutig entschieden, wie die Kollegen Berger das gerne hätten.

Im konkreten Fall dürfte es spannend werden, denn mein beklagter Mandant ist ohne Zweifel Verbraucher und nicht unternehmerisch tätig. Er wollte sich informieren und ist auf die o.g. Masche hereingefallen, wie viele andere auch.

Ähnlich gelagert sind die Geschäftsabläufe der Firma Maxclip GmbH aus Düsseldorf, die unter derselben Anschrift ähnliche Referenzkunden suchen. In meinem letzten Fall wurde eine Gastronomien fast vier Stunden während der Öffnungszeiten „bearbeitet“ bis der Vertrag aus Verzweiflung unterschrieben wurde - rechtlich ein Fehler, aber menschlich sicher verständlich. Wenig überraschend fordert auch hier dieselbe Kanzlei Berger LLP aus Köln die Zahlung der gesamten Vertragslaufzeit von mindestens 48 Monaten.
Übrigens kommen die „Werber“ beider Unternehmen immer zu zweit, um einen Zeugen vor Gericht mehr zu haben. Das dürfte zu denken geben...

Sollten Sie Anrufe, Besuche oder sonstigen Kontakt von den vorerwähnten Unternehmen erhalten, empfehle ich dringend, dass Sie sich vorher im Internet informieren bevor langfristige Verträge unterschrieben werden.



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Marc Quandel
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Medienrecht | IT-Recht | Verwaltungsgericht Köln lehnt Haftung von Telekom als Access-Provider ab

Keine Haftung des Access-Providers für Inhalte Dritter nach Telemedienrecht / TMG


Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet in erster Instanz gegen die Sperrung von ausländischen Webseiten und damit für die Telekom als Access-Provider.

Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 12.01.2012:

„Die Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die Deutsche Telekom AG, den Zugang zum Internetangebot zweier großer Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland zu sperren, ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute verkündeten Urteil.
Im Jahr 2010 gab die Bezirksregierung Düsseldorf, die für derartige Anordnungen in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, der Klägerin auf, die über sie zugänglichen Websites von zwei großen Online-Sportwettenanbietern zu sperren, die vom Ausland über das Internet in Deutschland unerlaubte Sportwetten anbieten.
Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt und stellte fest, dass die Klägerin als bloßer „Access-Provider“ nach dem gestuften Haftungs- und Verantwortungssystem des Telemediengesetzes nicht für die Inhalte der Domains der beiden Sportwettenanbieter verantwortlich sei, auch wenn sie um deren Rechtswidrigkeit wisse. Die Klägerin könne auch nicht nach allgemeinem Ordnungsrecht in Anspruch genommen werden. Denn die Bezirksregierung Düsseldorf habe die Klägerin gezielt als einen der beiden großen Anbieter in Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept zum gleichzeitigen Vorgehen gegen alle „Access-Provider“ in Nordrhein-Westfalen zu haben. Dadurch werde in wettbewerbsverzerrender Weise in das Marktgeschehen und die Grundrechte der Klägerin eingegriffen. Diese müsse zu recht besorgen, durch die angefochtene Anordnung als "zensierte" Anbieterin stigmatisiert zu werden.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.“
Az.: 6 K 5404/10
Das Urteil bestätigt das unterschiedliche Haftungssystem des Telemediengesetzes und stellt fest, dass Access-Provider selbst dann nicht für die Inhalte der Domains Dritter haften, wenn die Rechtsverstöße bekannt sind. Ein guter Standpunkt gegen Zensur im Web.
Nicht unerwähnt bleiben sollte dabei, dass diese Entscheidung (noch) nicht rechtskräftig ist und auch noch nicht im Volltext verfügbar ist, so dass weitere Ausführungen warten müssen.


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IT | eCommerce | Amazon | eBay | Neue Widerrufsbelehrungen 2011

Neues Widerrufsrecht nach EuGH-Urteil | Wertersatz im deutschen Widerrufsrecht war fehlerhaft


Nachdem der Europäische Gerichtshof EuGH am 3. September 2009 die Regelungen zum Wertersatz im deutsche Fernabsatzrecht für europarechtswidrig erklärt hatte, war der deutsche Gesetzgeber aufgerufen, das bestehende Widerrufsrecht und die Musterbelehrung entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzupassen.
wichtige textstelle

Am 26. Mai 2011 beschloss der deutsche Bundestag daraufhin umfangreiche Änderungen an den gesetzlichen Regelung zum Widerrufs- und Rückgaberecht, die am 4. August 2011 in Kraft traten; vorab keine Angst: die gesetzlichen Muster mit Stand vom 11. Juni 2010 genießen drei Monate Übergangsschutz. Dennoch besteht für gewerbliche Online-Verkäufer und Shopbetreiber eine klare Handlungsempfehlung zur Anpassung der Widerrufs- und Rückgabeerklärung, um künftig keine Abmahnungen zu provozieren.

Konkret wurde der § 312e Abs. 1 BGB neu gefasst und der Wertersatz des Verkäufers insoweit begrenzt, dass ab sofort nur noch Wertersatz für die Verschlechterung der Kaufsache verlangt werden kann, wenn der Käufer / Verbraucher die Sache in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Produkteigenschaft hinausgeht. Darüber muss der Verkäufer den Verbraucher nunmehr informieren, so dass einige Änderungen an der Musterbelehrung notwendig wurden.

Die amtliche Fassung finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 41 vom 03.08.2011 unter der Ziffer 5 nebst aktueller Musterbelehrung.

Selbstverständlich werden Sie als Mandant/in mit Update-Service der KANZLEI Quandel, wie gehabt, automatisch per Newsletter in den nächsten Tagen über die konkreten Hintergründe der Änderungen und die an Ihren Shop angepassten Muster informiert.

Wenn Sie Fragen zum Onlinehandel und e-Commerce haben, biete ich Ihnen verschiedene Schutzpakete, sowie einen ständig aktuellen Update-Service an, damit Sie sich vollständig auf den Verkauf konzentrieren können und Ihren Shop vor berechtigten Abmahnungen schützen. Das alles zu einem festen und damit kalkulierbaren Preis - mehr finden Sie in der Info-Broschüre zum Onlinehandel im Bereich Service | Formulare.

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IT | 2. IT-LawCamp in Frankfurt am Main

2. IT-LawCamp 2011


Das 2. IT-LawCamp fand am 1. April 2011 in den Räumen der Kanzlei Bird&Bird in Frankfurt am Main statt. Wie schon im vergangenen Jahr habe ich die Veranstaltung am vergangenen Samstag besucht und konnte zahlreiche Vorträge zu top-aktuellen Rechtsthemen hören.

Veranstalter Bird&Bird


Zunächst gilt der Kanzlei Bird&Bird als Veranstalter des einzigartigen BarCamp für Juristen ein großer Dank! Wie schon im vergangen Jahr 2010 war die Veranstaltung hervorragend organisiert und wurde ohne jeden Tadel perfekt durchgeführt. Neben den fleißigen, freundlichen und stets aufmerksamen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kanzlei und der wirklich atemberaubende Ausblick über die Skyline in Frankfurt aus dem 24. Stock des Skyper waren beeindruckend.

Themen, Tracks und Rechtsgebiete


Wie üblich wurde auch in diesem LawCamp der Sessionplan unter den Besuchern abgestimmt, d.h. diejenigen, die Vorträge angeboten haben, stellten ihre Themen in einer kurzen Vorstellung dar und es wurde abgestimmt, welche Vorträge die meiste Zustimmung bekamen.

Hierbei wurden die folgenden Tracks zu Themen und Rechtsgebieten angeboten:

- Cloud Computing & Outsourcing


- Datenschutz


- Online


- TK, Digitale Medien & Urheberrecht


- Public Sector


- Software



Gegen 11:00 Uhr begannen die Vorträge in den Konferenzräumen der Kanzlei Bird&Bird, wobei man natürlich nur Teile aus den erwähnten 6 Tracks besuchen konnte.

Fachlicher und persönlicher Austausch mit Fach-Kollegen


Ein weiterer Grund und Vorteil des Besuchs in Frankfurt am Main zum IT-LawCamp ist sicherlich der fachliche und persönliche Austausch mit anderen Kollegen aus den Bereich IT-Recht und auch Datenschutz- oder Urheberrecht.

Letztlich blieb nur wenig Zeit und Gelegenheit mehr Fotos als Eindrücke zu machen, aber ein paar Impressionen seien dann doch noch nachgeschoben.
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Vortrag von Rechtsanwalt Valerian Jenny, Bird&Bird LLP zum Thema „Vorratsdatenspeicherung - Wo stehen wir?“


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Ralf Zosel von e.consult mit einem hervorragenden Kurzvortrag zum Thema „Findet Google Sie gut? - Mandate übers Internet“ mit einer lebendigen Diskussion danach.

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Schnappschuss der Abschlussveranstaltung gegen17:30 Uhr im Foyer, wobei viele Teilnehmer/innen ihre Züge und Flüge erreichen mussten und daher schon früher abgereist sind.

Ich hoffe darauf, dass Bird&Bird auch im kommenden Jahr wieder ein LawCamp anbieten wird und freue mich schon jetzt auf die Teilnahme 2012!


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Weitere Beiträge zum IT-LawCamp:
RA Markus Kompa
Magazin Arbeitsrecht
RA Thomas Stadler

RA Quandel | Kanzlei | Relaunch der Webseite der KANZLEI Quandel

Relaunch der Webseite der KANZLEI Quandel im April 2011


Den regelmäßigen Besuchern meiner Webseite wird es aufgefallen sein, dass sich das Design der Webseite geändert hat und es einiges Neues zu lesen gibt.
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Neue Übersichten zu den Rechtsgebieten


Nachdem es immer wieder zu Nachfragen kam, welche Rechtsgebiete ich bearbeite, habe ich in der neuen Navigation alle Zielgruppen meiner Kanzlei bzw. die dazugehörigen Rechtsgebiete angesprochen, wobei Sie sich schnell einen Überblick zur KANZLEI Quandel verschaffen können. Diese Übersichten und die zahlreichen Themen in den Untermenüs werde ich zukünftig weiter bearbeiten und Ihnen damit viele, detaillierte Informationen geben zu meiner Arbeit.

Urheberrecht | Fotorecht | Filmrecht | Musikrecht | Designrecht | Hinterlegung | Filesharing


Das Recht der Urheber aus dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist selbst vielen Juristen weitgehend unbekannt, weil es sich um eine Spezialmaterie handelt, deren geschichtliche Entwicklung die Einordnung in das Recht stark beeinflusst hat. Der Bezug zum gewerblichen Rechtsschutz, also zum Marken- oder Patentrecht, ist weit weniger gegeben als man vermuten könnte, weshalb es sinnvoll ist einen gesonderten Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht einzuführen.

In dem Menüpunkt Urheber habe ich die wesentlichen Urheber / Schöpfer und Rechtsbereiche zusammengefasst, die sich aus dem Urheberrecht ergeben.

Medienrecht | Verlagsrecht | Bücher & eBooks | Pressrecht | Impressum & Co.


Selbst unter Rechtsanwälten werde ich immer mal wieder gefragt, was denn genau Medienrecht sei. Diese Querschnittsmaterie ist auch für Juristen erst einmal nicht eindeutig zu fassen und eine neue und sich ständig entwickelnde Rechtsmaterie.

Einige Bereiche aus dem Medienrecht und weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Menüpunkt. Insbesondere dieser Bereich der Webseite wird in den kommenden Wochen und Monaten wachsen und sich ständig erweitern, so dass sich ein künftiger Besuch dieser Seiten lohnt.

Marken | Wettbewerbsrecht | IT-Recht | Datenschutz


Neben dem Urheber- und Medienrecht bearbeite ich noch das Markenrecht in allen seinen Ausführungen, z.B. in Form des Domain- oder Namensrechts und betreue zahlreiche deutsche, europäische und internationale Marken meiner Mandantschaft in Bezug auf Markenverletzungen und Plagiate.

Das Wettbewerbsrecht, das insbesondere Unternehmen und Unternehmer betrifft, bearbeite ich ebenso wie das Informationstechnologierecht / IT-Recht und den Bereich des Datenschutzrechts, die ständig wachsen und erweitert werden.

Besuchen Sie meine Webseite häufiger und Sie werden immer neue und interessante Themenkomplexe vorfinden.

Neuer Servicebereich & Kontaktformular


Ganz neu auf meiner Webseite ist der Bereich Service, in dem Sie als Mandant meiner Kanzlei unter Formulare schnell und unkompliziert meine Vollmacht oder Informationsschreiben als PDF herunterladen können. Das soll die Zusammenarbeit zügiger und unkomplizierter gestalten, da ich festgestellt habe, dass viele meiner Mandanten bundesweit verteilt sind und daher ein persönlicher Besuch in meinen Kanzleiräumen in Düsseldorf sehr aufwändig wäre.

Bereich Bereich eBooks ist noch in den Kinderschuhen, wird aber demnächst die ersten eBooks zum Foto- und Datenschutzrecht vorhalten, die Ihnen den Einstieg und die häufigsten Rechtsfragen erläutern und verständlich beantworten soll

Weiter finden Sie im Bereich Service dieses Blog und einen Link zu meinen bisher 56 Podcasts zu den verschiedensten Rechtsgebieten, die ich bearbeite und Ihnen in den vergangenen Jahren als Audio- oder Video-Podcast nahe gebracht habe.

Unter dem Menüpunkt Kontakt finden Sie ein Kontaktformular, das Ihnen die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei erleichtern soll und es Ihnen ermöglicht eine Datei anzuhängen, z.B. eine Abmahnung oder ein anwaltliches oder gerichtliches Schreiben und auch die Möglichkeit des Rückrufes durch Angabe Ihrer Telefonnummer ist möglich.

Viel Spaß beim Stöbern und lesen der zahlreichen neuen Angebote wünscht Ihnen


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