Internet-System-Vertrag
IT-Recht | eCommerce | Euroweb Internet GmbH klagt gekündigte Verträge ein
19/01/12 13:30
Euroweb Internet GmbH und „Tochter“ Maxclip GmbH aus Düsseldorf klagen gekündigte Verträge ein
Gerade flatterte eine Klage zum Landgericht Düsseldorf der Euroweb Internet GmbH aus Düsseldorf, vertreten durch die Rechtsanwälte Berger LLP, auf meinen Tisch. Damit liegt mir die erste Klageschrift in einer der zahlreichen Euroweb - Akten vor.
Wer das Düsseldorfer Unternehmen Euroweb nicht kennt, sollte sich die Mühe machen und diesen Firmennamen als Suchwort in eine Suchmaschine eingeben. Es lohnt sich und viele Meinungen zu dem Unternehmen entsprechen meinen anwaltlichen Erfahrungen aus den zahlreichen Akten der vergangenen Jahren. Dort wird auf Kündigungen oder Widerrufe nicht reagiert, sondern anwaltlich gefordert und gemahnt, wenngleich bisher ohne zu klagen.
Die Klagebegründung beginnt mit fast 2 Seiten Werbung und Unternehmensgeschichte, wobei freilich nur die Erfolge erwähnt werden und nicht die Entscheidungen, die bereits gegen das Unternehmen und seine Praktiken ergangen sind. Die inzwischen als sog. „Referenzkundenmasche“ war bereits mehrfach der Zankapfel und wurde sogar bis zum Bundesgerichtshof getrieben. Leider hat der BGH in seiner letzten Entscheidung vom 27.01.2011 nicht zu der Frage entschieden, ob es sich dabei um einer arglistige Täuschung handelt und in der Entscheidung durchaus nicht derart eindeutig entschieden, wie die Kollegen Berger das gerne hätten.
Im konkreten Fall dürfte es spannend werden, denn mein beklagter Mandant ist ohne Zweifel Verbraucher und nicht unternehmerisch tätig. Er wollte sich informieren und ist auf die o.g. Masche hereingefallen, wie viele andere auch.
Ähnlich gelagert sind die Geschäftsabläufe der Firma Maxclip GmbH aus Düsseldorf, die unter derselben Anschrift ähnliche Referenzkunden suchen. In meinem letzten Fall wurde eine Gastronomien fast vier Stunden während der Öffnungszeiten „bearbeitet“ bis der Vertrag aus Verzweiflung unterschrieben wurde - rechtlich ein Fehler, aber menschlich sicher verständlich. Wenig überraschend fordert auch hier dieselbe Kanzlei Berger LLP aus Köln die Zahlung der gesamten Vertragslaufzeit von mindestens 48 Monaten.
Übrigens kommen die „Werber“ beider Unternehmen immer zu zweit, um einen Zeugen vor Gericht mehr zu haben. Das dürfte zu denken geben...
Sollten Sie Anrufe, Besuche oder sonstigen Kontakt von den vorerwähnten Unternehmen erhalten, empfehle ich dringend, dass Sie sich vorher im Internet informieren bevor langfristige Verträge unterschrieben werden.
Rechtsanwalt
Marc Quandel
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