Urheber | Filesharing | Klage wegen Urheberrechtsverletzung mittels Tauschbörse für Erotikfilm

Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel klagt vor dem Landgericht München I für Gallery Raymond


Es hatte alles so normal angefangen, nämlich mit einer Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch die Benutzung einer Tauschbörse. Betroffen war ein Film aus dem Erotikbereich, was an sich auch nichts Besonderes ist.

Nachdem ich mich für den über 80-jährigen Mandanten eingesetzt hatte, verstummte die Gegenseite über Monate, was auch üblich ist. Fakt war und ist, dass mein Mandant eine kleine Kunstgalerie betreibt und einen uralten PC im Hinterzimmer stehen hat, der vor allem als Schreibmaschine fungiert. Dank engagiertem Einsatz eines bekannten Telekommunikationsunternehmens besitzt der Anschluss auch einen DSL-Zugang, der tatsächlich angeschlossen war, aber bei dem uralten Rechner eher merkwürdig wirkte.
Unnötig zu erwähnen, dass mein Mandant und auch seine Frau glaubhaft versichern konnten, dass sie beide nicht wussten, dass so ein PC Filme austauschen kann und auch keine entsprechende Software vorhielten, wie seitens der Abmahnet vorgeworfen. Da auch keine „jungen Nutzer“ zu dem Anschluss (ohne WLAN) Zugang haben, scheidet auch eine Störerhaftung aus.

Trotz allem hat der Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel es offenbar für erfolgsversprechend gehalten eine Klage auf Schadensersatz wegen der vorerwähnten Urheberrechtsverletzung beim Landgericht München I zu erheben. Dabei sitzt der angebliche Rechteinhaber in London, sein angeblicher Vertreter in Berlin, der klagende Rechtsanwalt in Kiel und mein Mandant und meine Kanzlei in Düsseldorf. Das ganze nennt sich „fliegender Gerichtsstand“, weil das die sinnvollste Fortbewegungsmöglichkeit aller (!) Beteiligten nach München
wäre. Achtung: wäre und nicht wird!

Traurig an der Sache ist, dass ich gestern erfahren habe, dass mein Mandant inzwischen verstorben ist. Ich bin gespannt auf das weitere Verfahren, sobald dem Gericht dies bekannt wird.


Wenn Sie Fragen zum
Urheberrecht haben oder konkret von einer Abmahnung oder Klage im Filesharing betroffen sind, stehe ich Ihnen gerne qualifiziert zur Verfügung.

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 727 826 335 erhalten Sie sofort eine anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten bei einer Abmahnung aus dem Bereich Filesharing oder benutzen Sie das Kontaktformular und schicken gleich Ihre Abmahnung als PDF mit.

Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf

Telefon: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 0
Fax: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 9
E-Mail: Kontakt@RA-Quandel.de


Mehr zum Thema Filesharing:
Abmahnungen gegenüber Privatpersonen
Abmahnungen häufen sich und Betroffene zahlen zu viel
Übersicht zu Abmahnkanzleien mit Tipps

Urheber | Filesharing | Abmahnungen wegen unerlaubter Tauschbörsen häufen sich

Abmahnungen wegen Filesharing durch Dr. Kornmeier & Partner, FAREDS und Waldorf Frommer & Co.


In den letzten Wochen häufen sich wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von sog. Tauschbörsen / Filesharing.

Krisenstimmung
Aktuell liegen auf meinem Schreibtisch mehrere Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München für die Sony Music Entertainment GmbH betreffend die Verwertungsrechte aus den Hörbüchern „Fünf Freunde retten die Honigbienen (Folge 90)“ und „Fünf Freunde und das Familienwappen (Folge 89)“ und andere Hörbuchwerke.

Weiterhin lässt das
Künstlerduo Michael Mind Project (Frank Bühles und Jens Kindervater) durch die Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg die Urheberrechtsverletzungen an diversen Musiktiteln abmahnen, speziell liegen aus dem Musikwerk „Ready or not“ unter dem Dateinamen „V.A. - Ministry of sound the annual Summer 2011“.

Außerdem mahnt die langjährig, einschlägig bekannte
Kanzlei Dr. Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG unerlaubte Tauschbörsennutzungen ab. Betroffen sind dabei u.a. verschiedene Titel aus dem Container „German Top 100 Single Charts“ in verschiedenen Ausgabetagen, wie z.B. „David Guetta - Titanium (fest. Sia)“.

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Urheber | Filesharing | Bundesverfassungsgericht lehnt mehrfache Beratungshilfe in Filesharing - Fällen ab

Keine mehrfache Beratungshilfe bei Filesharing laut BVerfG


Wooden gavel
In einem Beschluss vom 30.05.2011 (Az. 1 BvR 3151/10) lehnt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die mehrfache Bewilligung von Beratungshilfe wegen mehrerer gleich gelagerter Fälle aus dem Bereich Filesharing ab; vollkommen zu Recht und mit nachvollziehbaren Argumenten.

Nach meinen Erfahrung aus nunmehr einer deutlich dreistelligen Fallanzahl ist es nicht selten, wenn mehrfache Abmahnungen wegen der (angeblichen) unerlaubten Nutzung von Tauschbörsen (sog. Filesharing) gegen eine Person bzw. einen Anschlussinhaber ausgesprochen werden. Diese Abmahnschreiben, die von verschiedenen,
einschlägig bekannten Kanzleien ausgesprochen werden, sind inhaltlich derart austauschbar, dass die Argumentation des BVerfG absolut nachvollziehbar und korrekt ist. Die mehrfache „Nutzung“ der Beratungshilfe für nahezu identische Fälle ist auch tatsächlich unnötig, denn in keinem der von mir in den letzten Jahren bearbeiteten Filesharing - Fällen waren aktuelle und rechtlich sinnvolle Argumente in den vollständig formalisierten Abmahnungen zu finden.

Falls es immer noch nicht überall angekommen ist, nochmals zur Wiederholung: Es ist NICHT erlaubt irgendwelche Musiktitel, Hörbücher, eBooks, Filme etc. von dubiosen Plattformen kostenlos herunter zu laden!

Diese Massenabmahnungen wegen Filesharing waren schon derart häufig in den Medien, dass sich das irgendwann herumgesprochen haben sollte. Sicherlich ist die Art und Weise, wie die Abmahnungen erfasst und ausgesprochen werden, rechtlich nicht tragbar, aber der grundsätzliche Vorwurf hinter diesen Angelegenheiten ist urheberrechtlich nachvollziehbar und richtig. Solange es Menschen / Urheber gibt, die Geld mit Ihren Ideen und Werken verdienen wollen, kann eine kostenlose Nutzung nicht erlaubt sein. Die Gleichgültigkeit mit der diese Werke getauscht und herunter geladen werden ist oft erschreckend.

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Weitere Beiträge zum Urheberrecht finden Sie hier:

Urheber | Filesharing | Aufsatz zu Filesharing - Abmahnungen gegenüber Privatpersonen
Urheber| Piratenpartei im FOCUS zum Urheberrecht
Blogbeiträge zum Urheberrecht

Urheber | Filesharing | Aufsatz zu Filesharing - Abmahnungen gegenüber Privatpersonen

Aktuelle Ausführungen zum Urteil des OLG Köln vom 20.05.2011 zu Filesharing und Abmahnungen


Die
Internetzeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht JurPC hat einen wirklich hervorragenden und aktuellen Aufsatz als Überblick zum Thema Filesharing von den Autoren Florian Albrecht und Andreas Hatz veröffentlicht, den ich in meinem Blog gerne erwähne.

Insbesondere die Berücksichtigung der - für Köln eher ungewohnten -
Rechtsprechung des Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 20.05.2011 (Az. 6 W 30/11) ist gelungen, wie auch die Hinweise zu weiteren Verteidigungsstrategien.


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Weitere Beiträge zum Urheberrecht finden Sie hier:

Urheber| Piratenpartei im FOCUS zum Urheberrecht
Blogbeiträge zum Urheberrecht

Urheber | Filesharing | Abmahnungen häufen sich und Betroffene zahlen zu viel

Urheber|Filesharing| Abmahnungen häufen sich und Betroffene zahlen zu viel


Die Onlineausgabe der Tageszeitung „Der Westen“ beschreibt in seiner Ausgabe vom 30.04.2011 das Thema illegale Downloads unter dem Titel „User müssen für illegale Downloads zu viel zahlen“.

Wie auch die Verbraucherschützer in dem erwähnten Artikel feststellen, häufen sich die Abmahnungen wegen illegaler Downloads immer mehr, dem sog. Filesharing. Wichtig und richtig ist dabei der Hinweis, dass längst nicht jede Abmahnung und jeder so geltend gemachte Anspruch wirklich berechtigt ist.

Nicht nur im Bereich der Tauschbörsen, in denen sich illegale Downloads sozusagen abspielen, sind Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung in der anwaltlichen Praxis. Auch private Nutzer bei eBay sind immer noch und immer wieder von Abmahnungen wegen angeblichen Bilderklau von kostenträchtigen Abmahnungen betroffen.

Besonders wichtig ist der zusätzliche Hinweis zu dem Zeitungsartikel, dass Betroffene einer Abmahnung niemals den Kopf in den Sand stecken sollten, sondern sich von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, um weiteren und höheren Schaden zu vermeiden. Nicht selten erfahre ich von Mandanten, dass man sich an fachlich weniger geeignete Rechtsanwälte gewandt hatte und diese dann schlicht falsch beraten und gehandelt haben, was zu weiteren, unnötigen Kosten führen kann.

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Urheber | Filesharing | Übersicht zu Abmahnkanzleien wegen Filesharing und Tipps

Übersicht zu Abmahnkanzleien, die wegen Filesharing abmahnen


Bei der Neugestaltung meiner Internetseite habe ich mir unter anderem die Mühe gemacht meine Akten zum Filesharing nach den gegnerischen Kanzleien zu durchsuchen, die wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing bzw. die Nutzung von Tauschbörsen massenhaft abmahnen.

Außerdem habe ich Ihnen einige hilfreiche Tipps zum Thema zusammengestellt, das Sie im Bereich
Urheberrecht | Filesharing finden können. Nach meinen Erfahrungen werden dort die wesentlichen Fragen zu derartigen Abmahnungen beantwortet.

  • Kanzlei Waldorf, Frommer (früher nur Waldorf)

  • Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter

  • Kanzlei Urmann + Collegen (U+C)

  • Kanzlei Nümann und Lang

  • Kanzlei Rasch

  • Kanzlei Dr. Kornmeier & Partner

  • Kanzlei Baumgarten, Brandt

  • Kanzlei FAREDS

  • Kanzlei CSR

  • Kanzlei Schutt Waetke

  • Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann

  • Kanzlei Baek Law

  • Kanzlei Sasse & Partner

  • Kanzlei Schalast & Partner

  • Kanzlei von Westphalen

  • Kanzlei Schulenberg & Schenk

  • Kanzlei Jutax

  • Kanzlei Schroeder

  • Rechtsanwalt Stefan Auffenberg

  • Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner

  • Kanzlei Zimmermann und Decker

  • Rechtsanwalt Markus Meier


Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir das Abmahnschreiben schnell und unverbindlich über das Kontaktformular zusenden und einen Rückruf erhalten. Selbstverständlich können Sie mich auch per Telefon oder normaler E-Mail erreichen, denn die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes rechnet sich in diesen Fällen (fast) immer.



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Mehr zum Thema Abmahnungen finden Sie auch bei Joora.de