Designrecht
Urheber | Geschmacksmuster | Abmahnungen wegen Geschmacksmusterverletzungen von Fotozubehör "Gary Fong"
11/08/11 15:34
Abmahnungen wegen Verletzungen eines EU-Geschmacksmusters des US-amerikanischen Fotografen Gary Fong | Fotodiffusor
Aus aktuellem Anlass weise ich auf Abmahnungen der Rechtsanwälte Lohschelder aus Köln hin, die für den US-Fotografen Gary Fong die Händler von Fotozubehör abmahnen.
Aufgrund eines US-Patentes, das dem amerikanischen Rechteinhaber zusteht, wurde im Jahr 2007 ein europäisches Geschmacksmuster angemeldet und formal korrekt registriert. Die beiden Schutzrechte beschreiben ein Kunststoffteil aus dem Bereich Fotozubehör, das zur Streuung des Blitzlichtes aus dem kamerainternen Blitz ausgeht durch eine rundlich gewölbte Kunststoffstreuscheibe. Konstruktionsbedingt wird das Geschmacksmuster in den genormten Blitzschuh der Digitalkamera eingesetzt und steht bei den meisten Fotokameras unmittelbar vor bzw. hinter dem eingebauten Blitz.

Die Abbildung zeigt einen Auszug aus der amtlichen Geschmacksmuster-Urkunde des HABM.
Nach jetzigem Informationsstand verlangt der Rechteinhaber durch seine Rechtsanwälte Unterlassung und Auskunft über die Verkäufe, sowie Schadensersatz in bisher unbestimmter Höhe.
Eine eingehende Prüfung des Geschmacksmusters hat erhebliche Zweifel an der Eintragungsfähigkeit ergeben, so dass der Grund der Abmahnung zumindest nicht absolut eindeutig ist. Zur Information: Im Gegensatz zu Patenten sind Geschmacksmuster ungeprüfte Schutzrechte, d.h. ihre Eintragung geschieht (fast) automatisch ohne tiefergehende Prüfung durch das jeweilige Amt.
Die klare Empfehlung geht dahin, nicht die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die vorliegend viel zu weitgehend formuliert ist, sondern schnell fachlich-anwaltlichen Rat einzuholen, um entsprechend reagieren zu können.
Wenn Sie Fragen zum Designschutz und zu Geschmacksmustern haben, stehe ich Ihnen gerne anwaltlich zur Seite.
Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf
FreeCall: 0800 - 727 826 335 (= 0800 - RA QUANDEL)
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Urheber | Design | BGH zum Geschmacksmusterschutz
12/04/11 11:54
BGH zur Verwendung von geschütztem Design / Geschmacksmuster in der Werbung
Der beim Bundesgerichtshof für Geschmacksmusterrecht zuständige I. Zivilsenat hat mit Urteil vom 07.04.2011, Aktenzeichen I ZR 56/09, entschieden, dass die Abbildung eines eingetragenen Geschmacksmusters für Werbezwecke zum Zwecke des Zitats nach § 40 Nr. 3 GeschmMG nicht zulässig ist.
Der Entscheidung lag der Sachverhalt zugrunde, dass die Fraunhofer-Gesellschaft im Rahmen einer Fachmesse für Leistungen im Bereich Schienenfahrzeuge mit Abbildungen des ICE 3 der Deutschen Bahn (DB) warb, was die Bahn mit einer fiktiven Lizenz in Höhe von 750,00 € ansetzte. Hiergegen wandte sich erfolglos die Fraunhofer-Gesellschaft gegen die Beklagte Bahn AG.
Hierzu führt der BGH in der Pressemitteilung Nr. 57/2011 vom 08.04.2011 wie folgt aus:
„Die Beklagte, die Deutsche Bahn AG, ist Inhaberin von Geschmacksmustern, die sie für Züge des Typs ICE 3 benutzt. Die Klägerin, die Fraunhofer-Gesellschaft, betreibt eine Einrichtung für angewandte Forschung, die sich mit Schienenfahrzeugtechnik befasst und die für die Beklagte eine Radsatzprüfanlage für den Zugtyp ICE 1 entwickelt hat. Im Ausstellerkatalog einer Fachmesse warb die Fraunhofer-Gesellschaft für ihre Leistungen mit der Darstellung ihres Leistungsspektrums und des Forschungsbedarfs in der Schienenfahrzeugtechnik, wobei sie den Triebwagen eines ICE 3 abbildete. Die Beklagte wies die Klägerin darauf hin, dass sie Inhaberin der den ICE 3 betreffenden Geschmacksmuster sei und forderte sie zur Zahlung einer Lizenzgebühr von 750 € auf. Die Klägerin hat daraufhin negative Feststellungsklage erhoben, d.h. sie hat die Feststellung beantragt, dass der Beklagten wegen der beanstandeten Abbildung des ICE 3 in ihrem Leistungsspektrum keine Ansprüche zustehen.“
Wenn Sie Fragen zum Designschutz oder Geschmacksmuster haben, freue ich mich auf Ihren Anruf oder Kontaktaufnahme.
Rechtsanwalt
Marc Quandel
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