Arbeitnehmerdatenschutz

Datenschutz | Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum Datenschutz bei Betriebsrat

LAG Berlin-Brandenburg: Datenschutz am PC des Betriebsrates erfordert Sammelkennung


Das
Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hatte sich in seiner bei Juris zitierten Entscheidung vom 04.04.2011, Az. 10 TaBV 1984/10, mit der Frage des Datenschutzes am PC des Betriebsrates zu beschäftigen.
Wooden gavel


Der Arbeitgeber und der Betriebsrat eines Unternehmens hatten über den Zugang zum PC des Betriebsrates gestritten. Nachdem der Betriebsrat befürchtete, der Arbeitgeber könne wegen einer Zugangskennung das Nutzungsverhalten der einzelnen Betriebsratsmitglieder überwachen, forderte dieser eine sog. Sammelkennung.

Erwartungsgemäß gab das LAG dem Betriebsrat aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Recht, denn der Betriebsrat verarbeite personenbezogene Daten und sei damit an datenschutzrechtliche Vorgaben gebunden.

Datenschutz im Arbeitsrecht | Betriebsrat


Gerade im Arbeitsverhältnis wird der Datenschutz oft grob missachtet und die Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz sind oft im Detail unbekannt. Die Überwachung eines PC durch den Arbeitgeber oder den Systemadministrator im Betrieb ist z.B. grundsätzlich gesetzlich verboten.

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, stehe ich Ihnen gerne qualifiziert zur Verfügung.



Rechtsanwalt
Marc Quandel
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf

Telefon: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 0
Fax: 0049 (0) 211 - 44 97 54 - 9
E-Mail: Kontakt@RA-Quandel.de