Medienrecht


Das Medienrecht ist eine sog. Querschnittsmaterie im deutschen und europäischen Recht, das „sich mit den Regelungen privater und öffentlicher(universale) Information und
Internet Life
Kommunikation beschäftigt und damit in die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts hineinspielt. [...] Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten: Presse, Rundfunk(Radio und Fernsehen) und Film, mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen. Regelungsziele des Medienrechtes sind die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, Sicherung der Meinungsvielfalt, Schutz der Mediennutzer (Rezipienten), Daten- und Jugendschutz aber auch der Schutz geistigen Eigentums. Rechtlich geregelt wird also die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte.“ (Quelle: Wikipedia, 04.04.2011).

Wie Sie schon dieser zutreffenden Definition und inhaltlichen Beschreibung entnehmen können, ist das Medienrecht an sich nur schwer zu erfassen. Weitere Menüpunkte in diesem Bereich werden Sie also zukünftig hier finden.

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