Datenschutz im Medienrecht, SEO & Web 2.0



Qualifizierte Datenschutzerklärung im Impressum

Seit März 2007 ist das Telemediengesetz - kurz TMG - in Kraft und regelt die Pflichten und Mindestanforderungen für die Anbieter eines sog. Telemediendienstes.

Neben den allgemeinen Pflichtangaben, die im Rahmen der Anbieterkennzeichnung oder Impressumspflicht notwendig sind, ist eine qualifizierte Datenschutzerklärung nach § 13 TMG vorgeschrieben.

SEO, Google Analytics


Social Media Richtlinien bei Facebook & Co.


Handeln Sie jetzt:
  • Prüfen Sie das Impressum Ihrer Internetpräsenz, ob die qualifizierte Datenschutzerklärung vorhanden ist.
  • Lassen Sie sich beraten und sich eine rechtssichere, individuelle Anbieterkennzeichnung erstellen, die Datenschutz und Analysewerkzeuge berücksichtigt.

Ich freue mich auf Ihren Anruf unter Telefon 0211 - 44 97 54 - 0 oder Ihre E-Mail an Kontakt@RA-Quandel.de