Datenschutz im medizinischen Bereich



Kunden- und Patientendaten gehen durch (zu) viele Hände


In Arztpraxen, Apotheken und vielen anderen Unternehmen gehen unzählige Daten von Kunden und Patienten durch die Hände verschiedenster Mitarbeiter. Ein Datenschutzbeauftragter ist nach § 4f des Bundesdatenschutzgesetz gesetzlich vorgeschrieben, sobald in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Praxis regelmäßig mindestens 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Andernfalls begehen Sie streng genommen eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern bedroht ist.

Typische Schwerpunkte zum Datenschutz in einer Arztpraxis:


Als professioneller Dienstleister können sich Ihre Patienten auf Sie verlassen. Damit Ihr Unternehmen Praxis funktioniert und müssen alle Zahnräder ineinander greifen - darauf können Sie sich verlassen!

Datenschutz
Das beginnt schon am Empfang mit der Diskretion und der Nutzung von Telefon und Patienten - Anmeldebogen. Eine klare Trennung von Warte- und Behandlungsbereich verhindert, dass Wartende Kenntnis von Patientendaten erhalten.

Der Bereich der EDV in der Arztpraxis wird oft überbewertet im Datenschutz. Dennoch dürfen Patientendaten natürlich nicht über das Internet zur Verfügung stehen oder Bildschirme einsehbar sein.

Immer aktueller und wichtiger werden Patientenrechte und Praxisverwaltung.


Über eine kostenlose Hotline oder über das Internet können sich Ihre Patienten über Ihre Datenschutzrechte informieren. Durch ausführliche Aushänge zum Datenschutz und den Informationsmöglichkeiten entsteht Transparenz und Sicherheit in der Praxis!


Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!


Rechtsanwalt
Marc Quandel
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